Allgemeines zur Baumkontrolle

Nach mehrjähriger Arbeit des Regelwerkausschusses und Arbeitskreis „Verkehrssicherung / Baumkontrollen“ der FLL welchem Baumfachleute und Juristen gleichermaßen angehören, erschien 2004 erstmals die FLL „Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen“.

Dieser Leitfaden für eine geregelte Baumkontrolle regelt die Grundzüge einer fachgerechten und rechtlich weitgehend abgesicherten Baumkontrolle. Er gilt für alle Bäume, welche aus verkehrssicherheitsrechtlichen Gründen kontrolliert werden müssen.

Dabei gilt es Schadsymptome zu erkennen, diese zu bewerten, um in der Folge zielgerichtete Maßnahmen einleiten zu können und Gefährdungen zu vermeiden.
Ebenso gilt es der Verkehrssicherungspflicht in rechtlicher Hinsicht zu genügen und Haftungsansprüche abzuwenden.

baumkatster

Dies ist zu erreichen, indem nach dem jeweiligen Stand der Technik und Erfahrung geeignet erscheinende Maßnahmen trifft, welche den Anforderungen und Gefahren vorbeugend Rechnung tragen und die nach Einsicht eines besonnen, verständigen und gewissenhaften Menschen erkennbar sind.

Daraus ergibt sich die Konsequenz, daß zunächst eine rein visuelle, sorgfältige Sichtkontrolle vom Boden aus zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht genügt.
Erst wenn hierbei Zweifel über die Verkehrssicherheit bleiben, muß eine eingehende fachmännische Untersuchung durchgeführt werden. Diese wird dann in einem Baumgutachten dokumentiert.

Die Häufigkeit von Baumkontrollen richtet sich nach dem Zustand des Baumes, der Baumart, der Entwicklungsphase des Baumes, der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs sowie nach dem Baumumfeld und ggf. nach Standortbeeinflussenden Veränderungen im Baumumfeld.

Die Kontrollen sollten im Wechsel im belaubten und unbelaubten Zustand durchgeführt werden. Die Regelkontrollintervalle sollten um nicht mehr als 3 Monate überschritten werden.

Anhand der Ergebnisse der Sichtkontrolle muß entschieden werden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Bei den Maßnahmen kann es sich um baumpflegerische Maßnahmen, sofortige Fällung des Baumes zur Gefahrenabwehr oder die Anordnung eingehender Untersuchungen z.B. Mithilfe geeignet erscheinender Untersuchungsgeräten handeln. Andere Maßnahmen sind ebenfalls denkbar.

Durchführen darf eine Baumkontrolle nur, wer die fachliche Eignung zur Durchführung der Regelkontrolle besitzt und fachlich eingearbeitet ist.

Dazu zählen mit aufsteigender Wertigkeit der

– FLL zertifizierte Baumkontroleur
– European Treeworker
– European Tree Technician
– Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung

Auch nach einer qualifizierten Baumkontrolle ohne Befund kann es zu Schadensereignissen kommen. Auch gesunde Bäume können z.B. bei Starkwindereignissen Schaden nehmen.

 

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