Eichenprozessionsspinners

Sinnvolle Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners aus sachverständiger Sicht

Von Alexander Kraus, Sachverständiger für Baumpflege und Baumsanierung

Der Eichenprozessionsspinner stellt Kommunen, Grundstückseigentümer, Baumpflegebetriebe und öffentliche Einrichtungen regelmäßig vor die Frage, ob, wann und wie eine Bekämpfung sinnvoll ist. Entscheidend ist dabei nicht allein das Vorhandensein einzelner Raupen oder Nester, sondern die konkrete Gefährdungslage. Eine fachgerechte Bewertung berücksichtigt den Standort, die Nutzung des Umfeldes, den Entwicklungsstand der Raupen, die Witterung, die Höhe über Normalnull sowie die rechtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen.

Der Eichenprozessionsspinner ist ein wärmeliebender Nachtfalter, dessen Raupen ausschließlich an Eichen auftreten. Die gesundheitliche Problematik entsteht vor allem durch die Brennhaare der Raupen. Diese werden ab dem dritten Larvenstadium gebildet und können bei Menschen und Tieren Hautreizungen, Augenentzündungen, Atemwegsbeschwerden und allergische Reaktionen auslösen. Alte Gespinste bleiben ebenfalls problematisch, weil sie Häutungsreste, Kot und Brennhaare enthalten können. Damit besteht die Gefährdung nicht nur während der aktiven Raupenphase, sondern auch noch längere Zeit danach.

Wirkung des Nesselgifts und Verbreitung der Brennhaare

Die gesundheitliche Wirkung des Eichenprozessionsspinners beruht vor allem auf den mikroskopisch kleinen Brennhaaren der Raupen. Diese Haare enthalten das Eiweißgift Thaumetopoein, das bei Kontakt mit Haut, Schleimhäuten, Augen oder Atemwegen starke Reizreaktionen auslösen kann. Typisch sind Quaddeln, Rötungen, starker Juckreiz und entzündliche Hautreaktionen, die häufig erst einige Stunden nach dem Kontakt deutlich sichtbar werden. Werden Brennhaare eingeatmet, können Reizungen der Atemwege, Husten, Atembeschwerden oder asthmatische Beschwerden auftreten. Gelangen sie in die Augen, sind Bindehaut- und Hornhautentzündungen möglich. In empfindlichen Fällen können auch allgemeine Beschwerden wie Schwindel, Fieber oder allergische Reaktionen hinzukommen.

Mit fortschreitender Raupenentwicklung nimmt nicht zwingend die chemische Giftigkeit des einzelnen Brennhaares zu, wohl aber das gesundheitliche Gefährdungspotenzial. Ab dem dritten Larvenstadium bilden die Raupen die mikroskopisch kleinen Brennhaare mit dem Eiweißgift Thaumetopoein aus. Mit jeder weiteren Häutung nehmen Anzahl und Ausprägung dieser Brennhaare zu; zugleich sammeln sich Haare, Häutungsreste und Kot in den Gespinsten an und können durch Wind, Erschütterung oder unsachgemäße Bekämpfung verbreitet werden. Die Belastung für Menschen und Tiere ist deshalb in den späteren Raupenstadien und kurz vor der Verpuppung besonders hoch.

Besonders problematisch ist, dass die Brennhaare nicht fest an die Raupen gebunden bleiben. Sie brechen leicht ab, werden durch Wind, Erschütterungen, unsachgemäße Bekämpfungsversuche oder Arbeiten im Baumumfeld verbreitet und können sich in Gras, Laub, Boden, Rinde, Kleidung oder Tierfell festsetzen. Dadurch entsteht die Gefahr nicht nur unmittelbar unter befallenen Eichen, sondern auch in deren näherem Umfeld. Alte Gespinste bleiben deshalb gefährlich, selbst wenn keine lebenden Raupen mehr sichtbar sind. Sie enthalten Häutungsreste, Kot, Puppenhüllen und große Mengen abgelöster Brennhaare, die bei trockener Witterung erneut aufgewirbelt werden können.

Diese Eigenschaft für die Wahl der Bekämpfungsmethode entscheidend. Maßnahmen, die Brennhaare verteilen, sind zu vermeiden. Dazu gehören insbesondere Abflammen, Abkehren, Hochdruckreiniger, Laubbläser oder ungeschützte Eigenmaßnahmen. Sinnvoll sind Verfahren, bei denen Raupen, Nester und Gespinstrückstände kontrolliert aufgenommen und sicher entsorgt werden. Deshalb hat sich im siedlungsnahen Bereich vor allem das fachgerechte Entfernen durch geschulte Fachfirmen bewährt. Dabei müssen persönliche Schutzausrüstung, Absperrung des Arbeitsbereichs, geeignete Filtertechnik und eine sachgerechte Entsorgung zusammenwirken.

Die Verbreitung der Brennhaare erklärt auch, warum eine Bekämpfung nicht erst dann geplant werden sollte, wenn große Gespinste auffallen. Je weiter die Raupenentwicklung fortgeschritten ist, desto größer wird die Menge der vorhandenen Brennhaare und damit das Risiko für Menschen und Tiere. Eine frühzeitige Kontrolle der Entwicklungsstadien ist daher ein wesentlicher Bestandteil jeder fachgerechten EPS-Strategie.

Eine sinnvolle Bekämpfung beginnt deshalb mit Beobachtung und Dokumentation. Vor jeder Maßnahme ist zu klären, ob tatsächlich ein Befall vorliegt, wie stark dieser ist, welches Entwicklungsstadium erreicht wurde und welche Bereiche betroffen sind. Besonders sensibel sind Kindergärten, Schulen, Spielplätze, Sportanlagen, Badeseen, Campingplätze, Friedhöfe, stark frequentierte Wege, Haltestellen, Wohnanlagen sowie Bereiche mit Weidetieren oder Pferdehaltung. In wenig genutzten Bereichen kann es dagegen ausreichend sein, zu warnen, zu markieren oder zeitweise abzusperren.

Der richtige Zeitpunkt ist für den Bekämpfungserfolg entscheidend. Starre Kalendertermine sind fachlich ungeeignet, weil sich der Eichenprozessionsspinner nicht jedes Jahr gleich schnell entwickelt. Die Entwicklung hängt wesentlich von der Witterung und vom Standort ab. Warme Frühjahre beschleunigen den Schlupf und die Larvenentwicklung, kühle Witterungsphasen verzögern sie. Auch innerhalb einer Region können sich Raupen unterschiedlich schnell entwickeln: sonnige Einzelbäume, Alleen, Straßenränder, befestigte Flächen, Mauern, Sandböden und lichte Bestände erwärmen sich schneller als schattige, geschlossene oder höher gelegene Standorte.

Besonders zu beachten ist die Höhe über Normalnull. Mit zunehmender Höhenlage sinken in der Regel die Durchschnittstemperaturen. Dadurch kann sich die Entwicklung des Eichenprozessionsspinners verzögern. Ein Bekämpfungstermin, der in einer warmen Tieflage bereits richtig ist, kann an einem höher gelegenen Standort noch zu früh sein. Umgekehrt kann an wärmebegünstigten Standorten das kritische Entwicklungsstadium schon erreicht sein, während in kühleren Lagen noch junge Raupenstadien vorliegen. Für die Praxis bedeutet das: Die Bekämpfung muss sich am tatsächlichen Entwicklungsstand vor Ort orientieren, nicht allein am Datum.

Eine feste Höhenobergrenze für das Auftreten des Eichenprozessionsspinners lässt sich nicht allgemein angeben. Die Art gilt als wärmeliebend und tritt bevorzugt in warm-trockenen, besonnten Eichenbeständen, an Waldrändern, Einzelbäumen und Alleen auf. Mit zunehmender Höhenlage sinken in der Regel die Temperaturen, wodurch sich Schlupf und Larvenentwicklung verzögern können und die Wahrscheinlichkeit stabiler Massenvermehrungen abnimmt. Die Höhenlage ist daher kein alleiniger Ausschlussfaktor, sondern wirkt im Zusammenspiel mit Temperatur, Exposition, Witterungsverlauf, Eichenangebot und Standortstruktur. In der Schweiz wird beschrieben, dass die meisten Fundorte nicht über 700 m ü. M. liegen; einzelne Funde sind jedoch auch aus höheren Lagen, etwa über 900 m, bekannt. Aus Rheinland-Pfalz wird inzwischen berichtet, dass der EPS auch in höheren Lagen von Hunsrück, Eifel und Westerwald angekommen ist. Für die praktische Bekämpfung bedeutet dies: Nicht die Höhenlage allein entscheidet über den Maßnahmenzeitpunkt, sondern der tatsächliche Entwicklungsstand der Raupen am konkreten Standort.

In den frühen Larvenstadien sitzen die Raupen häufig noch verteilt in der Krone. Große Gespinste sind dann meist noch nicht sichtbar. In dieser Phase können biologische oder biozide Verfahren wirksam sein, sofern sie rechtlich zulässig, fachlich begründet und sachgerecht angewendet werden. Der Vorteil dieser frühen Behandlung liegt darin, dass die Raupen bekämpft werden können, bevor große Mengen Brennhaare und Gespinste entstehen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Raupen aktiv fressen, ausreichend Blattmasse vorhanden ist und die Witterung eine Wirkung des Mittels zulässt. Regen, niedrige Temperaturen, fehlender Blattfraß oder eine zu späte Anwendung können den Erfolg deutlich mindern.

Bei bereits gebildeten Gespinsten verlagert sich die sinnvolle Bekämpfung auf mechanische Verfahren. Das fachgerechte Absaugen von Raupen und Nestern ist im öffentlichen und siedlungsnahen Raum häufig die geeignetste Methode, weil dadurch Raupen, Gespinste und ein Teil der allergen wirkenden Rückstände tatsächlich aus dem Gefahrenbereich entfernt werden. Diese Arbeiten dürfen nicht ungeschützt oder mit einfachen Haushaltsgeräten durchgeführt werden. Erforderlich sind geschulte Fachkräfte, geeignete Absaugtechnik, persönliche Schutzausrüstung, ein Entsorgungskonzept und eine Absicherung des Arbeitsbereiches.

Vom Abflammen ist im Regelfall abzuraten. Durch Hitze und Luftbewegungen können Brennhaare aufgewirbelt und weiter verbreitet werden. Dadurch kann sich die Gesundheitsgefährdung sogar erhöhen. Auch Hochdruckreiniger, Laubbläser oder eigenständige Versuche mit Hausmitteln sind ungeeignet, weil sie Brennhaare verteilen und die Belastung für Menschen und Tiere vergrößern können.

Eine nachhaltige Strategie besteht nicht darin, jeden befallenen Baum sofort zu behandeln. Vielmehr sollte ein abgestuftes Vorgehen gewählt werden: Zunächst werden gefährdete Bereiche kartiert, dann Befall und Entwicklungsstand kontrolliert, anschließend werden Risiken bewertet und erst danach die Maßnahmen festgelegt. In manchen Fällen reichen Warnschilder, Absperrungen und Öffentlichkeitsinformation. In anderen Fällen ist eine mechanische Entfernung notwendig. Bei wiederkehrendem starkem Befall in sensiblen Bereichen kann eine frühzeitige biologische Behandlung im folgenden Frühjahr sinnvoll sein.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass der Eichenprozessionsspinner Teil eines ökologischen Systems ist. Natürliche Gegenspieler, Witterung, Krankheiten, Konkurrenzarten und Bestandsstruktur beeinflussen die Populationsdynamik. Eine vollständige Ausrottung ist weder realistisch noch fachlich Ziel einer vernünftigen Strategie. Ziel ist die Reduzierung gesundheitlicher Risiken in den Bereichen, in denen Menschen und Tiere tatsächlich gefährdet sind.

Es ist daher ein integriertes Vorgehen erforderlich. Es verbindet Monitoring, Risikobewertung, richtige Terminierung, fachgerechte Ausführung, Arbeitsschutz, Umweltverträglichkeit und klare Kommunikation. Die wichtigste Regel lautet: Nicht der Kalender bestimmt die Bekämpfung, sondern der Entwicklungsstand der Raupen am konkreten Standort. Temperatur, Witterungsverlauf, Sonneneinstrahlung und Höhe über Normalnull entscheiden wesentlich darüber, wann eine Maßnahme fachlich sinnvoll ist.

Ein befallener Baum darf nicht automatisch gefällt werden. Ein einmaliger Befall rechtfertigt in der Regel keine Fällung einer Eiche. Vorrang haben Beobachtung, Warnung, Absperrung, gezielte Bekämpfung und fachgerechte Entfernung der Nester. Nur bei besonderen Gefährdungslagen, wiederholtem starkem Befall an sensiblen Standorten oder zusätzlichen baumfachlichen Gründen können weitergehende Maßnahmen geprüft werden.

Der Autor ist als Sachverständiger für Baumpflege und Baumsanierung tätig. Die Ausführungen beruhen auf der Auswertung fachlicher Leitfäden, behördlicher Empfehlungen und eigener gutachterlicher Erfahrung in der Bewertung von Baumstandorten und baumbiologischen Risiken.

Quellen und Literatur

Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) (2012): Verbreitung und Populationsdynamik des Eichenprozessionsspinners. Witterung und Waldstruktur beeinflussen die Entwicklung wärmeliebender Insekten in Eichenbeständen. LWF aktuell 88/2012.

Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) (2013): Eichenprozessionsspinner. Merkblatt 15, November 2013.

Bayerisches Staatsministerium des Innern; Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten (2008): Überregionale Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners aus Gesundheits- und Waldschutzgründen. Schreiben vom 03.04.2008.

BAHÖ – Bundesverband für Arboristik, Höhenarbeit und Ökologie e. V. (o. J.): Die BAHÖ EPS-Richtlinie.

BAHÖ – Bundesverband für Arboristik, Höhenarbeit und Ökologie e. V. (o. J.): BAHÖ legt Richtlinie zum Eichenprozessionsspinner vor.

Europäische Union (2012): Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten.

FVA Baden-Württemberg (2005): Eichenprozessionsspinner. Waldschutz-Info 01/2002, 2. Auflage April 2005.

FVA Baden-Württemberg (2008): Informationen zur Human- und Ökotoxikologie von Bt-Präparaten, die bei der Bekämpfung von freifressenden Schmetterlingsraupen im Forst eingesetzt werden. Waldschutz-Info 1/2008.

Landkreis Lüneburg, Gesundheitsamt (o. J.): Konzept zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.

RAL Gütegemeinschaft Baumpflege / Baumpflege-Fachartikel (o. J.): Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.

Niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (NVWA) (2013): Leitfaden zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners. Aktualisierung 2013. Deutsche Übersetzung.

 

 

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