Gehölzwertermittlung

Viele Menschen glauben, daß ein Baum, ein Strauch oder eine Hecke im besten Fall einen ideellen Wert besitzen. Dies ist selbstverständlich falsch. Mit einer Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch lassen sich gerichtsfeste Baumwerte bestimmen.

Ein häufiger Grund für eine Gehölzwertermittlung sind z.B. Anfahrschäden von Kraftfahrzeugen aber auch in zunehmenden Maße die Berechnung von Ausgleichszahlungen für die Erteilung von Baugenehmigungen für den Fall das Bäume dem Bauprojekt weichen müssen.

Jeder der z.B. einen Zaun besitzt, welcher durch einen Dritten beschädigt wird, hat ein Recht auf Schadensersatz.

Dies gilt selbstverständlich auch für Sträucher, Hecken und Bäumen. Während es beim Zaunbau klar ist, daß sowohl Abriß und Entsorgung des alten Zaunes, das Material für den neuen Zaun und der Arbeitslohn für den Aufbau des neuen Zaunes bezahlt werden muß, ist beim Thema Gehölz der Irrglaube weit verbreitet, der Wert des Gehölzes sei nur der Wert der neuen Baumschulpflanze. Besonders Versicherer möchten die Welt gerne so sehen.

Die Gehölzwertermittlung ist in der Regel Teil eines umfassenden Baumgutachtens. Das  Baumgutachten beschreibt, vermisst und beurteilt die Schäden hinsichtlich ihrer  baumpflegerischen Bedeutung.

Gehölzwertermittlung nach Koch

Ein Wertgutachten nach der Methode Koch berechnet auf Basis der gewonnen  Erkenntnissen des Baum- oder Gehölzgutachtens die monetäre Schadenshöhe.

Entscheidend für den Wert des Grüns ist seine Funktion. Aus juristischer Sicht wird  nämlich nicht nach dem Wert des einzelnen Gehölzes gefragt, sondern vielmehr nach  dem Wert des Grundstückes mit und ohne Gehölz. Es ist auch einleuchtend, daß ein alter  Baum auf einem Villengrundstück einen höheren monetären Wert genießt, als ein Baum  auf einem Acker.

Während potentielle Käufer einer Villa bereit sind, Geld für große Bäume wegen des  Ambiente zu zahlen, ist der Baum auf dem Acker für einen entsprechenden Käufer  möglicherweise sogar eine Belastung, da er mit landwirtschaftlichen Gerät arbeiten  möchte und der Baum ihm nur im Weg wäre.

Nachdem die Funktion gefunden wurde, wird der Wert des Gehölzes im idealen Zustand  durch Summierung und inflationsbereinigter Verzinsung aller Kosten wie z.B. Pflanzung,  Anwachspflege, Anwachsrisiko und Herstellungspflege errechnet.  Danach wird eine Wertbereinigung für Vorschäden, Alter und Reststandzeit  vorgenommen.

Das weitere Vorgehen des Gutachters wird davon bestimmt, ob es sich um einen  Totalschaden oder nur um einen Teilschaden handelt.

Entsorgungskosten für das alte Gehölz bei einem Totalschaden sind ebenso geltend zu  machen, wie die Erstversorgung des Gehölzes durch einen Fachbetrieb. Auch die Kosten  des Gutachtens können von der Gegenseite in der Regel  eingefordert werden.

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