VTA_in_der_Baumkontrolle
VTA in der Baumkontrolle
Einsatz, Nutzen und Grenzen eines prägenden Kontrollansatzes
Die visuelle Baumkontrolle ist der Ausgangspunkt jeder verantwortungsvollen Verkehrssicherheitsbeurteilung. Sie entscheidet darüber, ob ein Baum im Rahmen der Regelkontrolle als unauffällig bewertet werden kann, ob Pflegemaßnahmen erforderlich sind oder ob eine eingehende Untersuchung veranlasst werden muss. Das Visual Tree Assessment, kurz VTA, hat diese Praxis über Jahrzehnte geprägt. Es hat wesentlich dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit der Baumkontrolle auf äußerlich erkennbare Defektsymptome, Reparaturanbauten und biomechanische Reaktionen des Baumes zu lenken.
Gleichzeitig ist VTA bis heute Gegenstand fachlicher und rechtlicher Diskussion. Der Grund liegt weniger in der Idee einer qualifizierten Sichtkontrolle als solcher. Diese ist unstreitig notwendig und seit Langem anerkannte Grundlage der Baumkontrolle. Problematisch wird VTA dort, wo aus einzelnen äußeren Merkmalen starre Versagensregeln abgeleitet werden, wo modellhafte Annahmen ohne Einzelfallprüfung angewendet werden oder wo der Begriff „VTA“ als vermeintlich gerichtsfeste Methode überhöht wird.
Eine sachgerechte Einordnung muss deshalb unterscheiden: VTA als strukturierte visuelle Wahrnehmung biologischer und mechanischer Symptome bleibt ein wertvoller Bestandteil der Baumkontrolle. VTA als geschlossenes, monokausales Regelwerk mit schematischen Grenzwerten und automatischen Schlussfolgerungen ist dagegen kritisch zu betrachten.
Ursprung und Grundgedanke
VTA wurde Anfang der 1990er-Jahre durch Claus Mattheck bekannt gemacht. Der Ansatz verbindet die äußere Sichtkontrolle eines Baumes mit biomechanischen Überlegungen. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass Bäume auf Defekte, Lasten und Spannungsänderungen mit Wachstum reagieren können. Wo Holz abbaut, Risse entstehen oder Lasten ungünstig eingeleitet werden, bilden viele Bäume Reaktionsholz, Wülste, Rippen, Verdickungen oder andere Reparaturanbauten. Solche äußeren Zeichen können Hinweise auf innere Defekte oder auf mechanische Anpassungsprozesse geben.
Im Kern beruht VTA auf drei Schritten: Sehen, Verstehen und Folgern. Zunächst werden äußere Symptome gesucht. Danach wird versucht, deren biologische und mechanische Bedeutung zu verstehen. Erst daraus folgt die Entscheidung, ob der Baum als ausreichend verkehrssicher anzusehen ist, ob Pflegemaßnahmen genügen oder ob eine eingehende Untersuchung notwendig wird.
Diese Dreistufigkeit ist fachlich sinnvoll. Sie entspricht dem Grundverständnis jeder qualifizierten Baumkontrolle: Der Baum wird nicht nur betrachtet, sondern als lebendes, reagierendes Tragwerk interpretiert. Gerade darin liegt der praktische Wert des VTA-Ansatzes.
Sichtkontrolle als erste Stufe
Die Regelkontrolle ist zunächst eine äußere Sichtkontrolle vom Boden aus. Dabei werden Krone, Stamm, Stammfuß, Wurzelanläufe und das Baumumfeld betrachtet. Zu erfassen sind insbesondere Vitalität, Belaubung, Kronenstruktur, Totholz, Rindenbild, Pilzfruchtkörper, Wunden, Risse, Höhlungen, Schrägstand, Bodenrisse, Veränderungen im Standort, Wurzelanläufe und Hinweise auf frühere Eingriffe.
VTA hat dazu beigetragen, solche Merkmale nicht nur isoliert als „Schaden“ zu betrachten, sondern als Symptome eines biologischen und mechanischen Prozesses. Ein Wulst kann Hinweis auf Reparaturwachstum sein. Eine Rippe kann auf Lastumlagerung hindeuten. Eine Beule kann Reaktionsholz anzeigen. Ein Riss im Stammfußbereich kann ein Alarmzeichen für beginnendes Primärversagen sein. Pilzfruchtkörper können auf Holzabbau hinweisen, sagen aber allein noch nicht, ob die Verkehrssicherheit bereits beeinträchtigt ist.
Der Baumkontrolleur muss daher unterscheiden zwischen bloßen Auffälligkeiten, verdächtigen Umständen und konkreten Anzeichen einer Gefahr. Nicht jede Abweichung von einer Idealform ist verkehrssicherheitsrelevant. Umgekehrt können kleine, unscheinbare Symptome hohe Bedeutung haben, wenn sie an statisch sensiblen Stellen auftreten oder sich mit anderen Merkmalen überlagern.
Biologische und mechanische Symptome
Die Stärke der visuellen Baumkontrolle liegt in der ganzheitlichen Betrachtung. Ein Baum besteht nicht aus einem Stammquerschnitt allein. Krone, Stamm, Stammfuß, Wurzelanläufe, Wurzelraum, Standort und Nutzung des Umfeldes bilden ein zusammenhängendes System.
Biologische Symptome zeigen, wie vital ein Baum ist und wie gut er auf Belastungen reagieren kann. Dazu gehören Kronendichte, Trieblängenzuwachs, Belaubung, Verzweigungsstruktur, Wundüberwallung, Rindenbild und Kompensationswachstum. Mechanische Symptome zeigen, wo Lasten wirken oder Strukturen geschwächt sein könnten. Dazu gehören Risse, Faserstauchungen, Rippen, Beulen, Ausbrüche, Höhlungen, offene Fäulen, auffällige Wurzelanläufe, Bodenhebungen oder Veränderungen der Neigung.
Gerade die Verbindung beider Betrachtungsweisen ist entscheidend. Ein hohler Baum mit vitalem Kambium, kräftigem Dickenwachstum und stabiler Kronenstruktur kann sicherer sein als ein äußerlich weniger auffälliger Baum mit reduzierter Vitalität und verdeckten Stammfußschäden. Ein Pilzfruchtkörper ist nicht gleichbedeutend mit akuter Gefahr; er verlangt aber eine baumart-, pilzart- und standortbezogene Bewertung.
VTA und das Zwei-Stufen-Prinzip
Rechtlich und fachlich ist die Zweistufigkeit der Baumkontrolle von zentraler Bedeutung. Die erste Stufe ist die qualifizierte Sichtkontrolle. Die zweite Stufe ist die eingehende Untersuchung, wenn konkrete Defektsymptome oder verdächtige Umstände festgestellt werden.
Dieses Prinzip ist nicht erst durch VTA entstanden. Es entspricht der seit Jahrzehnten anerkannten Verkehrssicherungspraxis. Die Sichtkontrolle dient der Feststellung, ob ein Baum erkennbare Anzeichen für eine Gefährdung aufweist. Ergibt sich daraus ein konkreter Verdacht, reicht bloßes Anschauen nicht mehr aus. Dann können weitere Maßnahmen erforderlich werden: Sondierung, Kontrolle aus der Höhe, Freilegen des Stammfußes, Bohrwiderstandsmessung, Schalltomografie, Zugversuch oder andere fachlich geeignete Untersuchungen.
VTA ist in diesem Zusammenhang eher als eine Ausprägung qualifizierter Sichtkontrolle zu verstehen, nicht als alleinige Rechtsgrundlage. Der entscheidende Maßstab lautet nicht: „Wurde VTA angewendet?“, sondern: „Wurde der Baum fachgerecht kontrolliert, wurden erkennbare Symptome richtig bewertet und wurde bei konkretem Verdacht angemessen reagiert?“
Rechtliche Einordnung
Die Rechtsprechung verlangt keine absolute Sicherheit. Sie verlangt, dass der Verkehrssicherungspflichtige im Rahmen des Zumutbaren erkennbare Gefahren verhindert. Nicht jede Gefahr, die von einem Baum ausgeht, ist von außen erkennbar. Nicht jeder natürliche Astbruch oder Baumwurf begründet eine Pflichtverletzung. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt vor allem dann nahe, wenn Anzeichen übersehen oder verkannt wurden, die nach Erfahrung auf eine besondere Gefahr hinweisen.
Gerichte haben VTA teilweise als bewährte Methode der Sichtkontrolle bezeichnet. Daraus darf jedoch nicht geschlossen werden, dass VTA als bestimmtes methodisches Gesamtpaket zwingend vorgeschrieben wäre. Weder der Bundesgerichtshof noch die maßgeblichen fachlichen Regelwerke verlangen die Anwendung einer bestimmten Markenmethode. Entscheidend bleibt die fachkundige, nachvollziehbare und dem Einzelfall angemessene Kontrolle.
Für die Praxis ist diese Unterscheidung wichtig. Wer in einem Gutachten nur schreibt, der Baum sei „nach VTA kontrolliert“ worden, dokumentiert damit noch keine ausreichende fachliche Bewertung. Notwendig ist die konkrete Darstellung: Welche Symptome wurden festgestellt? Welche wurden ausgeschlossen? Welche Bedeutung hatten sie? Warum reichte die Sichtkontrolle aus oder warum wurde eine eingehende Untersuchung veranlasst?
VTA und FLL-Baumkontrollrichtlinien
Die FLL-Baumkontrollrichtlinien haben die Baumkontrolle auf eine breitere und stärker standardisierte Grundlage gestellt. Sie beschreiben Anwendungsbereich, Zweck, rechtliche Rahmenbedingungen, Kontrollintervalle, Durchführung, Dokumentation, fachliche Eignung und weiteres Vorgehen. Sie nennen keine einzelne Methode als allein verbindlich, sondern formulieren Anforderungen an eine fachgerechte Regelkontrolle.
Damit haben sich die fachlichen Maßstäbe verschoben. Nicht mehr die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Methode steht im Vordergrund, sondern die nachvollziehbare Erfüllung der Kontrollaufgabe. Die FLL-Richtlinien geben dem Anwender einen Rahmen, innerhalb dessen VTA-Elemente sinnvoll genutzt werden können. VTA wird damit nicht überflüssig, aber es verliert den Anspruch, alleiniger Maßstab der Baumkontrolle zu sein.
Der heutige Stand fachgerechter Baumkontrolle ist methodenoffen. Er nutzt die Erkenntnisse aus VTA, Baumstatik, Baumphysiologie, Pathologie, Vitalitätsansprache, Artenschutz, Standortkunde und technischer Baumuntersuchung. Ein qualifizierter Baumkontrolleur muss nicht dogmatisch einer Methode folgen, sondern die jeweils relevanten Befunde erkennen und einordnen.
Die Grenzen monokausaler Regeln
Die größte Schwäche bestimmter VTA-Anwendungen liegt in der Tendenz zu einfachen Grenzwerten und monokausalen Regeln. Besonders bekannt ist die Vorstellung, dass eine bestimmte relative Restwandstärke – etwa t/R = 0,3 – eine kritische Grenze für hohle Bäume darstelle. Solche Regeln sind verführerisch, weil sie schnelle Entscheidungen ermöglichen. Sie werden der Biologie und Mechanik von Bäumen jedoch häufig nicht gerecht.
Die Stabilität eines hohlen Baumes hängt nicht allein von der Restwandstärke ab. Entscheidend sind unter anderem Baumart, Holzeigenschaften, Höhe, Kronenform, Windlast, Durchmesser, Länge und Lage der Höhlung, Exzentrizität, Rissbildung, Kompensation, Vitalität, Standort und Belastungssituation. Eine punktuelle Wandstärke kann daher keine verlässliche Aussage über die gesamte Tragfähigkeit liefern.
Gleiches gilt für Schlankheitsregeln oder schematische Aussagen zur Bruchgefahr bestimmter Baumformen. Ein schlanker Baum ist nicht allein deshalb gefährlich. Ein dicker Baum ist nicht automatisch sicher. Ein hohler Baum ist nicht automatisch bruchgefährlich. Ein Pilzfruchtkörper ist kein Fällungsbefehl. Die fachliche Bewertung muss immer die konkrete Situation erfassen.
Das Problem der „konstanten Spannung“
Ein wesentlicher theoretischer Baustein des VTA ist die Annahme, Bäume strebten eine Form konstanter Spannung an. Danach würden sie dort verstärkt wachsen, wo erhöhte Spannungen auftreten, und dadurch eine gleichmäßig belastete Struktur ausbilden.
Als heuristische Vorstellung kann dieser Gedanke hilfreich sein: Bäume reagieren auf mechanische Belastungen. Sie bilden Reaktionsholz, verstärken belastete Bereiche und können Schäden über Jahre kompensieren. Problematisch wird die Annahme, wenn daraus eine allgemeingültige ingenieurmäßige Regel abgeleitet wird. Bäume sind keine gleichmäßig optimierten technischen Bauteile. Sie wachsen unter wechselnden Standortbedingungen, reagieren auf Licht, Wasser, Konkurrenz, Verletzungen, Pathogene, Schnittmaßnahmen und Zufallsereignisse.
In der Praxis zeigen Bäume ungleiche Spannungsverteilungen, unterschiedliche Bruchsicherheiten einzelner Teile und sehr individuelle Anpassungsstrategien. Der Begriff der konstanten Spannung kann daher als Denkmodell dienen, ersetzt aber keine konkrete Befundbewertung. Wer ihn als Naturgesetz behandelt, läuft Gefahr, den Baum schematisch statt sachverständig zu beurteilen.
Innere Defekte und äußere Zeichen
VTA setzt stark darauf, dass innere Defekte sich durch äußere Symptome anzeigen. Dieser Ansatz ist in vielen Fällen richtig. Holzabbau, Risse, alte Ausbrüche oder Lastumlagerungen führen häufig zu sichtbaren Reaktionen. Der Baum bildet Wülste, Rippen, Überwallungen oder verändert seine Gestalt.
Doch nicht jeder relevante Defekt ist äußerlich erkennbar. Stammfuß- und Wurzelfäulen, unterirdische Wurzelkappungen, verdeckte Nekrosen, innenliegende Risse oder Fäulen unter dichter Borke können der Sichtkontrolle entgehen. Besonders bei Eschen mit Stammfußnekrosen, bei Bäumen mit Efeubewuchs oder bei verdeckten Schäden im Wurzelraum zeigt sich die Grenze der visuellen Kontrolle deutlich.
Diese Grenze ist nicht als Schwäche des Baumkontrolleurs zu verstehen, sondern als Eigenschaft des Prüfgegenstandes. Bäume sind komplexe Lebewesen mit teilweise verborgenen Strukturen. Eine Sichtkontrolle kann nur beurteilen, was sichtbar oder aus sichtbaren Umständen fachlich ableitbar ist. Sobald konkrete Hinweise auf nicht sichtbare Defekte bestehen, muss die Methode erweitert werden.
VTA bei Stammfuß und Wurzelanläufen
Der Stammfußbereich gehört zu den wichtigsten Kontrollzonen. Hier werden Lasten aus Stamm und Krone in den Boden abgeleitet. Risse, Nekrosen, Pilzbefall, eingesunkene oder separierte Wurzelanläufe, Exsudataustritt, Borkenveränderungen, Bodenrisse oder Hinweise auf Wurzelkappungen können erhebliche Bedeutung haben.
Gerade hier zeigt sich der Nutzen einer geschulten visuellen Betrachtung. Der Kontrolleur muss erkennen, ob ein Riss oberflächlich ist oder tief in den lastableitenden Holzkörper reicht. Er muss unterscheiden, ob eine Wurzelanlaufveränderung eine Anpassung an den Standort oder ein Hinweis auf Versagen ist. Er muss prüfen, ob mehrere Schadmerkmale zusammentreffen. Eine einzelne Auffälligkeit mag harmlos sein; die Kombination aus Riss, Pilz, Nekrose, Schrägstand und fehlender Kompensation kann eine ganz andere Bewertung erfordern.
VTA kann hier helfen, weil es die Aufmerksamkeit auf Form, Lastfluss und Reaktionswachstum lenkt. Es reicht aber nicht aus, aus einem Symptom automatisch eine Maßnahme abzuleiten. Die fachliche Qualität liegt in der Verknüpfung der Merkmale.
Pilze, Fäulen und Kompensation
Holzzerstörende Pilze gehören zu den wichtigsten Themen der Baumkontrolle. VTA sensibilisiert dafür, Pilzfruchtkörper, Wundreaktionen, Rindenschäden, Hohlklang, Einsenkungen und Reparaturanbauten als mögliche Hinweise auf Holzabbau zu werten. Entscheidend ist jedoch die Art des Pilzes, seine typische Abbaustrategie, der Befallsort und die Reaktion des Baumes.
Ein Baum kann Holzabbau über lange Zeit kompensieren, solange lebende Gewebe funktionsfähig bleiben, Zuwachs erfolgt und der tragende Ring ausreichend wirksam ist. Die bloße Existenz einer Höhlung oder Fäule sagt daher nicht automatisch etwas über die aktuelle Bruchsicherheit. Umgekehrt können bestimmte Pilzarten, Befallsorte oder Kombinationen von Symptomen eine erhebliche Gefahr anzeigen.
Eine sachverständige Baumkontrolle muss deshalb über VTA hinaus pilzkundliche und baumbiologische Kenntnisse einbeziehen. Die Frage lautet nicht: „Ist ein Pilz vorhanden?“, sondern: „Welche Art von Holzabbau liegt vor, wo wirkt er, wie weit ist er fortgeschritten, welche Kompensation zeigt der Baum und welche Lasten wirken auf die geschädigte Struktur?“
VTA und technische Untersuchungen
VTA wird häufig mit dem Einsatz technischer Untersuchungsgeräte verbunden. Bohrwiderstandsmessung, Schalltomografie, Zugversuch, Sondierung oder Untersuchung aus der Höhe können sinnvoll sein, wenn die Sichtkontrolle konkrete Hinweise liefert, die nicht abschließend bewertet werden können.
Auch hier ist Vorsicht geboten. Technische Untersuchungen ersetzen die fachliche Bewertung nicht. Punktuelle Bohrungen liefern punktuelle Informationen. Tomografien bilden Querschnitte ab, aber nicht automatisch die gesamte Tragfähigkeit. Zugversuche messen die Reaktion des Baumes unter definierter Last, müssen aber mit Windlastanalyse und Sicherheitsbewertung verknüpft werden. Messwerte sind Hilfsmittel, keine Urteile.
Die richtige Reihenfolge lautet daher: Sichtkontrolle, Verdachtsbildung, Fragestellung, Auswahl der geeigneten Untersuchungsmethode, Auswertung, Gesamtbewertung. Wer ohne klare Fragestellung bohrt oder misst, erzeugt Daten, aber nicht zwingend Erkenntnis.
VTA und Dokumentation
Für die Praxis ist die Dokumentation entscheidend. Es genügt nicht, einen Baum pauschal als „nach VTA kontrolliert“ zu bezeichnen. Dokumentiert werden müssen die wesentlichen Befunde, die Bewertung und das weitere Vorgehen. Bei unauffälligen Bäumen kann dies knapp erfolgen. Bei auffälligen Bäumen muss die Dokumentation nachvollziehbar begründen, warum keine Maßnahme erforderlich ist oder welche Maßnahme mit welcher Dringlichkeit angeordnet wurde.
Besonders wichtig ist die Dokumentation der Grenzen der Kontrolle. War der Stammfuß wegen Efeu nicht einsehbar? Waren Wurzelanläufe unter Bodenauftrag verborgen? War die Krone nicht ausreichend beurteilbar? Gab es Laubauflage, Unterwuchs, schlechte Sicht oder fehlende Zugänglichkeit? Solche Einschränkungen müssen festgehalten werden. Eine unvollständige Sichtkontrolle darf nicht als vollständige Kontrolle dokumentiert werden.
VTA im Lichte der Rechtsprechung
Gerichte prüfen nicht, ob eine bestimmte Methode formal benannt wurde, sondern ob die Kontrolle dem fachlichen Standard entsprach. Das OLG Hamm hat die VTA-Methode als bewährte Sichtkontrollmethode erwähnt, zugleich aber klargestellt, dass bei konkreten Defektsymptomen eine eingehendere Untersuchung erforderlich sein kann. Im entschiedenen Fall waren Pilzbefall und Morschung an einer mehrstämmigen Esche bekannt. Die Pflichtverletzung lag nicht im Fehlen eines Methodennamens, sondern darin, dass erkennbare Defektsymptome nicht zu ausreichenden weiteren Maßnahmen führten.
Damit wird die praktische Grenze deutlich: VTA schützt nicht vor Haftung, wenn konkrete Warnzeichen falsch bewertet oder Maßnahmen zu spät angeordnet werden. Umgekehrt ist eine fachgerechte Baumkontrolle nicht deshalb unzureichend, weil sie nicht ausdrücklich als VTA bezeichnet wird. Entscheidend ist der Inhalt, nicht das Etikett.
Einsatzbereich von VTA heute
VTA hat auch heute einen sinnvollen Platz in der Baumkontrolle, wenn es als fachlicher Wahrnehmungs- und Interpretationsansatz verstanden wird. Es hilft, Bäume als lebende Tragwerke zu lesen. Es schult den Blick für Reparaturanbauten, Lastfluss, Wachstumsreaktionen und auffällige Formveränderungen. Es ist besonders nützlich bei der ersten Einschätzung von Defekten an Stamm, Krone und Stammfuß.
Seine Anwendung ist sinnvoll bei Regelkontrollen, bei Vorprüfungen vor eingehenden Untersuchungen, bei der Einordnung sichtbarer Defektsymptome und bei der Entscheidung, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. VTA ist dagegen ungeeignet als alleinige Grundlage für komplexe statische Aussagen, für schematische Fällentscheidungen, für pauschale Restwandbewertungen oder für die Beurteilung nicht sichtbarer Wurzelschäden ohne zusätzliche Hinweise.
Grenzen und Verantwortung des Sachverständigen
Die wichtigste Grenze von VTA ist nicht die Methode selbst, sondern ihre schematische Anwendung. Ein guter Baumkontrolleur nutzt VTA-Elemente, ohne ihnen blind zu folgen. Er erkennt, dass ein Baum individuell gewachsen ist und dass jede Regel am Einzelfall überprüft werden muss. Er weiß, wann eine Sichtkontrolle genügt und wann sie endet. Er kann sagen: „Das ist unauffällig“, aber ebenso: „Das kann ich visuell nicht abschließend beurteilen.“
Diese fachliche Redlichkeit ist für die Verkehrssicherheit entscheidend. Der Versuch, mit einfachen Regeln komplexe Baumstrukturen endgültig zu beurteilen, führt entweder zu unnötigen Fällungen oder zu übersehenen Risiken. Beides ist fachlich unbefriedigend. Gute Baumkontrolle schützt nicht nur Menschen und Sachen, sondern auch erhaltenswerte Bäume vor vorschnellen Eingriffen.
Fazit
VTA hat die Baumkontrolle nachhaltig beeinflusst. Sein bleibender Wert liegt darin, den Baum als reagierendes biologisches Tragwerk zu betrachten und äußere Symptome als Hinweise auf innere Prozesse zu deuten. Für die qualifizierte Sichtkontrolle ist dieser Blick unverzichtbar.
Die Grenzen liegen dort, wo VTA als alleinige, gerichtsfeste Methode überhöht oder mit starren Grenzwerten verwechselt wird. Monokausale Regeln wie pauschale Restwandgrenzen, schematische Schlankheitsbewertungen oder undifferenzierte Folgerungen aus Einzelmerkmalen werden der Komplexität von Bäumen nicht gerecht.
Zeitgemäße Baumkontrolle ist methodenoffen. Sie nutzt VTA, FLL-Baumkontrollrichtlinien, baumbiologische Erfahrung, Pilzkunde, Standortanalyse, technische Untersuchungsverfahren und sachverständige Einzelfallbewertung. Rechtssicherheit entsteht nicht durch das Etikett einer Methode, sondern durch fachkundige Wahrnehmung, nachvollziehbare Bewertung, angemessene Maßnahmen und saubere Dokumentation.
VTA bleibt damit ein wichtiges Werkzeug – aber nicht der Werkzeugkasten.
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