Allgemeines zu Baumkataster
Baumkataster werden benötigt um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und um die Baumkontrolle übersichtlich, rechtssicher und nachvollziehbar durchzuführen. Leider werden die Risiken die sich durch ein fehlendes Kataster ergeben oft von den Entscheidungsträgern unterschätzt. Bei einem Schadensfall belegt das Kataster, daß der Eigentümer nicht grob fahrlässig gehandelt hat und bewahrt unter Umständen den Baumeigentümer vor einer empfindlichen Strafe. In der Vergangenheit kam es bereits häufiger zu Haft- und Bewährungsstrafen bei Baumstürzen mit tödlichem Ausgang.
Ein Baumkataster hilft Geld zu sparen und Ausschreibungen effektiv und einfach zu durchzuführen. Die sich anschließende Baumpflege kann dann kostengünstig und effizient durchgeführt werden. Das Baumkaster ist StLB-Code fähig.
Alle erfassten Bäume, die in einem Baumkataster erfasst werden, erhalten von uns eine eindeutige Nummer, mit der sie vor Ort gekennzeichnet werden. Eine Baumkatastersoftware kann zur Darstellung des Baumstandortes mit einem Geoinformationssystem gekoppelt werden. Dies ermöglicht eine GPS genaue Einmessung der Bäume und erleichtert das Auffinden bei Pflegemaßnahmen. Dadurch ist sichergestellt, daß die richtigen Bäumen gepflegt werden und es nicht zu Verwechslungen kommt.
Bei Baumaßnahmen im Baumumfeld ist schon anhand der Karte abzusehen, welche und wieviele Bäume betroffen sein werden.
In einem Baumkataster werden von uns z.B. folgende Daten erfasst und eingetragen:
Kennzeichnung / Nummer des Baumes
genauer Standort evt. mit den Koordinaten der Bäume
Gattung / Baumart
Pflanzjahr falls bekannt / ggf. Altersschätzung
Höhe / Stammumfang o. Stammdurchmesser
Kronendurchmesser
Zustandsdaten wie z.B. Vitalitätseinschätzung
ggf. vorhandene biotische oder abiotische Auffälligkeiten
Status (z. B. Straßenbaum oder Parkbaum)
Risikoeinschätzung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
Darüber hinaus wäre es wünschenswert für eine zukünftige, vereinfachte Abwicklung wenn Ihre Baumkatastersoftware folgende Daten erfassen könnte:
Zuständiger oder „Eigentümer“ (z.B Kommune XY)
Kontrollzuständigkeit, „Besitzer“ (z. B. beauftragte Dritte)
Sturmnachkontrollvermerk
Datum der letzten Kontrolle
Datum bzw. Monat/Jahr der nächsten Kontrolle
Historie der Pflegemaßnahmen falls diese von der gewählten Software unterstützt wird
Kosten der Pflegemaßnahmen
Notwendige Maßnahmen können in das Standartleistungsbuch übertragen werden und erleichtern somit die nachfolgenden Baumpflegeausschreibungen.
Wir arbeiten plattformunabhängig und verwenden gerne die Software, die Sie zu Verfügung stellen.